Diese Seite enthält die wesentlichen Datenschutzhinweise zum Kommunen-Chat. Die endgültige Datenschutzerklärung wird gemeinsam mit der nutzenden Kommune im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) finalisiert.
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Kommune, die den Dienst einsetzt. Betrieb und technische Verarbeitung erfolgen im Auftrag durch GO-ITC.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird bei Vertragsabschluss geschlossen.
Chat-Daten und Dokumente verbleiben so lange im System, wie der Nutzer oder seine Kommune dies wünscht. Auf Anforderung können Konten und alle zugehörigen Daten gelöscht werden. Das Audit-Log wird aus Nachweisgründen mindestens 12 Monate aufbewahrt.
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15–21 DSGVO. Bitte wenden Sie sich an Ihre Verwaltungsleitung oder den Datenschutzbeauftragten Ihrer Kommune.
Eingaben in den Chat fließen nicht in das Training öffentlicher KI-Modelle ein. Alle Inhalte werden ausschließlich zur Beantwortung der konkreten Anfrage verwendet.
Stand: Pilotbetrieb. Diese Hinweise werden bei Bedarf gemeinsam mit der Kommune aktualisiert.